Der 30-jährige Krieg, Teil II




»Es möge ein christlicher allgemeiner und immerwährender Friede sowie wahre und aufrichtige Freundschaft herrschen zwischen der Hl. Kaiserlichen Majestät, dem Hause Österreich mit allen seinen Verbündeten und Anhängern und deren jeglichen Erben und Nachfolgern, insbesondere dem katholischen König, den Kurfürsten, Fürsten und Ständen des Reiches einerseits und der Hl. Königlichen Majestät und dem Königreich Schweden mit allen Verbündeten und Anhängern und deren Erben und Nachfolgern, insbesondere dem allerchristlichsten König und den betreffenden Kurfürsten, Fürsten und Ständen des Reiches andererseits; und es soll dieser [Friede] aufrichtig und ernstlich eingehalten und beachtet werden, auf dass jeder Teil Nutzen, Ehre und Vorteil des anderen fördere...« [Art. I IPO (Instrumentum Pacis Osnabrugensis)]




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